Die Volksabstimmung am vergangenen Sonntag, den 09.02.2014 zur Begrenzung der Zuwanderung sorgt für viel Diskussionsstoff.

Die Volksabstimmung am vergangenen Sonntag, den 09.02.2014 zur Begrenzung der Zuwanderung sorgt für viel Diskussionsstoff. Die Schweizer Regierung hat nun drei Jahre Zeit für eine Umsetzung.

Vorerst ändert sich für ausländische Arbeitnehmer nichts. Mit einem schweizerischen Arbeitsvertrag ist es nach wie vor mit geringem administrativen Aufwand möglich, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Alle EU-Bürger in der Schweiz haben auch keine kurzfristigen Änderungen zu befürchten.

Mehr Informationen

Wir werden Sie gerne hier über die Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Als freiberuflicher Informatiker möchten Sie von uns direkt informiert werden, wenn es konkrete Veränderungen für Projektarbeiten in der Schweiz gibt? Dann senden Sie uns einfach eine E-Mail an service@itcag.com mit dem Betreff “Info zur Arbeit in der Schweiz”. Wir werden Sie gerne in unseren Verteiler aufnehmen.

Suche