In einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld haben nicht zuletzt die Informatik-Abteilungen zunehmend höheren Anforderungen zu genügen: Budgets werden gestrichen, qualifizierte Fachkräfte fehlen und trotzdem müssen dringend notwendige Projekte kurzfristig und in engen Zeitrahmen realisiert werden. Genau hier bietet ITech Consult Unterstützung – gezielt, schnell und zu einem Preis, der Ihr Budget schont.
Sie sind freiberuflicher Informatiker und möchten Ihre Zeit nicht mit der Suche nach neuen Projekten verbringen? Dann senden Sie uns doch einfach Ihre Bewerbung – denn wir wissen, wo Ihre Fähigkeiten gefragt sind.
Wir bieten sowohl unseren Kunden als auch medizinischem Fachpersonal aus dem In- und Ausland eine kompetente Rundumbetreuung an.
In unserem Blog für IT-Spezialisten geben wir Ihnen Informationen zum Thema „Arbeiten in der Schweiz“ und teilen Ihnen alle Neuerungen mit, die für Sie zum Thema von Relevanz sind. Schauen Sie doch rein und informieren Sie sich über die aktuellen Neuerungen. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zum Thema Contracting. Wenn Sie eine Unklarheit beseitigen möchten, und hierzu noch keine Informationen auf unserer Webseite oder im Blog finden, dann senden Sie uns doch eine E-Mail an service@itcag.com.
Wir werden die Antwort zu Ihrer Frage dann innert Wochenfrist mittels Blog anonym publizieren. So können wir einerseits Ihnen weiterhelfen und gleichzeitig das Beratungs-Angebot für andere IT-Profis erweitern. Damit wir gemeinsam dafür sorgen können, dass Sie und Ihre IT-Kollegen und -Kolleginnen immer bestens informiert sind!
Ein Auszug der häufig gestellten Fragen:
Erhalten Berater Kinder- und Ausbildungszulagen?
Sofern Expats nicht schon in ihrem Heimatland Kindergeld beziehen, ist es möglich, in der Schweiz Kinderzulage zu beantragen. Kinderzulagen werden im Standortkanton des Arbeitgebers beantragt. In unserem Fall also Kanton Zug. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr wird eine monatliche Kinderzulage von Fr. 300.- ausbezahlt. Kinder in Ausbildung erhalten bis zum Ende der Ausbildung (längstens bis zum 25. Geburtstag) eine Ausbildungszulage von Fr. 300.- bzw. Fr. 350.- pro Monat (ab 19. Altersjahr).
Auch für Schweizer kann Kinderzulage beantragt werden, wenn nicht der (Ehe-)Partner schon eine Zulage bezieht. Falls doch, ist allenfalls eine Differenzzulage möglich. Beispiel: Die Familie wohnt im Kanton Zürich und die Ehefrau ist im Kanton Zürich erwerbstätig. Für das Kind erhält sie Fr. 200.-. Im Kanton Zug erhält man Fr. 300.-, d.h. der Mann könnte eine Differenzzulage von Fr. 100.- beantragen.
Wie verhält es sich mit der in der Schweiz obligatorischen Krankenversicherung?
Jede in der Schweiz wohnhafte und/oder erwerbstätige Person ist gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme / Aufnahme der Erwerbstätigkeit in der Schweiz (Beginn der Versicherungspflicht in der Schweiz) bei einer Schweizerischen Krankenkasse zu versichern.
Einen Überblick über alle Schweizer Krankenkassenanbieter findet man unter:
www.krankenkasse-vergleich.ch / www.comparis.ch
Der Versicherungsschutz sowie die Prämienpflicht bestehen vom ersten Arbeitstag an. Bei der Prämie handelt es sich um eine Monatsprämie.