Personenfreizügigkeit für Kroat*innen

Ab dem 01. Januar 2022 profitieren kroatische Bürgerinnen und Bürger von der Personenfreizügigkeit in der Schweiz. Dies wurde in einer Sitzung des Bundesrats am 01.10.2021 beschlossen und gilt ab dem neuen Jahr. Bisher galt für sie eine Sonderregelung: Kroatische Staatsbürger*innen konnten innerhalb eines Kalenderjahres 90 Tage bewilligungsfrei arbeiten. Da in der Schweiz rund 30.000 kroatische Staatsbürger*innen leben, ist dies eine wichtige Änderung. 

Die kroatischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind ab dem 01. Januar 2022 den anderen EU/EFTA- Staatsangehörigen gleichgestellt.  

Dies sind für uns als ITech Consult AG, sowie für unsere kroatischen Freunde hierzulande gute Neuigkeiten. Aktuell arbeiten wir mit einigen tausend kroatischen Staatsbürger*innen in unserer Datenbank zusammen und freuen uns über diese guten Neuigkeiten. 

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